Bau- und Werkvertragsrecht
Seit über 40 Jahren vertreten wir im Bereich des privaten und öffentlichen Baurechts mittelständische Handwerker und Bauunternehmer sowie private Bauherrn, und zwar außergerichtlich, z.B. im Bereich der Prüfung von Bauverträgen, aber auch gerichtlich bei Bauschäden, Baumängeln und sonstigen Baustörungen, z.B. bei verzögerter Bauausführung und/oder vorzeitiger Beendigung von Bauverträgen oder Bauvertragskündigung.
Diese Tätigkeit umfasst die häufig erforderliche Beweissicherung bzgl. der Art von Baumängeln, ihrer bautechnischen Ursachen und des Umfangs der Schadensbeseitigung und der damit verbundenen Kosten.